Die Schweiz kennt keine alleinige Staatsbürgerschaft. Jeder Schweizer ist Bürger eines Ortes, wie z.B. Ettingen. Weil dieser Ort (Ettingen) zu einem Kanton (Basel-Landschaft) gehört und der Kanton (Basel-Landschaft) zur Schweiz, ist man Schweizer bzw. Schweizerin. Aus diesem Grunde müssen sich Einbürgerungskandidaten beim betreffenden Bürgerrat (in gewissen Gemeinden ist dies auch der Gemeinderat) melden.

Interessenten um das Bürgerrecht der Gemeinde Ettingen orientieren sich bitte an den Erläuterungen auf folgenden Seiten: 

 

Bei Fragen hilft Ihnen unsere Geschäftsstelle Frau Claudia Thüring-Schaub, unter 061 723 19 90 oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerne weiter.