Am 30. Juni 2024 endet die laufende Amtsperiode des aus fünf Mitgliedern bestehenden Bürgerrates.
Gemäss Gemeindeordnung wird der Bürgerrat im Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahl) gewählt. Die Stille Wahl ist zulässig (die Zahl der Vorgeschlagenen ist gleich, wie die Zahl der zu Wählenden).
Wählbar sind alle Bürger und Bürgerinnen von Ettingen, die in Ettingen wohnhaft, stimm- und wahlberechtigt sind. Die Neuwahlen für die Amtsperiode vom 01.07.2024 bis 30.06.2028 sind für Sonntag,3. März 2024 angeordnet. Wahlvorschläge müssen bis Dienstag, 2. Januar 2024,12.00 Uhr) auf der Verwaltung der Bürgergemeinde Ettingen abgegeben werden. Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können auf der Verwaltung der Bürgergemeinde bezogen werden