Wenn Sie als ausländische/r Staatsangehörige/r an einer Einbürgerung in Ettingen interessiert sind, die Bedingungen erfüllen und bereit sind, die Gebühren zu zahlen, dann orientieren Sie sich bitte an folgendem Vorgehen:
Bedingungen
Erfüllen Sie die Bedingungen für eine Einbürgerung in Ettingen?
- minimale Aufenthaltsdauer in der Schweiz von 10 Jahren
- Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr zählen doppelt (mind. 6 Jahre Aufenthalt)
- minimale Wohnsitzdauer von 5 Jahren in Ettingen - gilt auch bei einem gemeinsamen Gesuch
- Minderjährige müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben
- guter Leumund, Teilnahme am Erwerb und Bildung
- keine hängigen Strafverfahren, keine Betreibungen
- kein Bezug von Sozialhilfe 3 Jahre vor Gesuchseinreichung
- keine Steuerschulden und / oder Steuerrückstände
- Integration in Ettingen und der Schweiz
- erfolgreiches Bestehen des Integrationsgesprächs
Gebühren
Bund:
CHF 100.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchstellung volljährig sind
CHF 150.- für Ehegatten, die gemeinsam ein Gesuch stellen
CHF 50.- für Personen, die im Zeitpunkt der Gesuchsstellung minderjährig sind
CHF 450.- für die erleichterte Einbürgerung
Kanton:
CHF 1'550.- Basisgebühr für Einzelperson oder erste Person in gemeinsamem Gesuch
CHF 150.- Zusatzgebühr pro weitere Person im selben Gesuch
Ettingen:
**CHF 2'127.- pro Gesuch (diese Gebühr ist auch bei Nichterteilung zu entrichten; Einbürgerungsreglement F. Gebühren § 12)
**CHF 1'000.- Vorauszahlung (für Dossiereröffnung und Einbürgerungsgespräch.)
**CHF 265.- für jedes weitere Einbürgerungsgespräch
**Die genannten Frankenbeträge sind an den Landesindex für Konsumentenpreise gebunden (§13 des Einbürgerungsreglements) und werden der Teuerung angepasst.
Ein ausländische/-r Staatsangehörige/r kann nach der Eheschliessung mit einem Schweizer Bürger/in ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, wenn er/sie:
- insgesamt 5 Jahre in der Schweiz gewohnt hat und
- seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem/der Schweizer Bürger/in lebt
Dieses Gesuch kann direkt beim Kanton BL (Sicherheitsdirektion, Amt für Migration, Parkstrasse 3, 4402 Frenkendorf) beantragt werden. Tel.-Nr. 061 552 51 61.
Für die Einbbürgerung der dritten Generation ist das
Staatssekretariat für Migration
Bürgerrecht / Einbürgerung
Quellenweg 6, CH-3003 Bern
zuständig. Es kann auf der Webseite www.sem.admin.ch ein online-Formular ausgefüllt werden.
Weitere Informationen
Wenn Sie die Bedingungen erfüllen oder noch weitere Informationen benötigen, können Sie sich telefonisch (Tel. 061 723 19 90) oder per